Kindertagespflege als Großtagespflege
Bei einer Großtagespflege schließen sich mehrere Tagespflegepersonen (Tagesmütter) zusammen. Im Unterschied zu einer Krippe oder KiTa haben die Tagesmütter eine Pflegeerlaubnis für maximal fünf Kinder. Es besteht also weiterhin eine an die Tagesmutter gebundene Verantwortung für „ihre“ Kinder, um eine „familienähnliche“ Betreuung sowie eine gute Beziehung zwischen den Kindern und ihrer Tagesmutter sicherzustellen.